ziehen resp. faktisch auszuschliessen. Wurde die Unternehmervariante vorschriftsgemäss eingereicht, gebieten Treu und Glauben, dass sich die Vergabebehörde mit der Variante sachlich auseinandersetzt (EGV-SZ 2005 Nr. 60) und ihre möglichen Einwände dokumentiert und die Beweisführung zulässt (Galli/Moser/Lang/Steiner, a.a.O., Rz. 761 ff.).