Im Übrigen ist die Frage des Risikos eine solche der Gleichwertigkeit. Varianten, die neue Risiken bergen oder bestehende Risiken erheblich verstärken, sind, wenn dies insgesamt erheblich ist und nicht befriedigend aufgewogen wird, wegen fehlender Gleichwertigkeit auszuschliessen (Beyeler, a.a.O., Rz. 1977 Fn 1871).