Rüge der fehlerhaften Auswertung räumt die Vorinstanz Fehler ein und reicht einen korrigierten Offertvergleich inkl. Vergabematrix nach (Vi-act. A-10). Dieser beschränkt sich jedoch auf die Grundofferten der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin, lässt die Unternehmervariante ausser Acht. Ob die Beschwerdeführerin bei Beschwerdegutheissung reelle Chancen auf einen Zuschlag hat, ist daher schwierig zu beurteilen, kann aber auf jeden Fall − zumindest aufgrund der tiefsten Kosten (bei einer Gewichtung des Kostenkriteriums von 40%) − nicht ausgeschlossen werden. Die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin wird denn auch von keiner Partei bestritten.