Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin und der Vorinstanz. 4. Soweit die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin mehr oder anderes verlangen, seien ihre Rechtsbegehren abzuweisen. J. Die Beschwerdegegnerin stellt mit Duplik vom 6. März 2017 die Rechtsbegehren: 3 Verfahrensrechtliche Anträge: