{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-29", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-188_2017-05-29.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "5becb6c9fffc673a45f1393595ea4e70"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-188_2017-05-29.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2016_188_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d5d8b03d5139d0433b7a0a6c82c751c0d4055859e13a8cabaf936fb41eb89f885f448de1b96fe651e6842d8b439e5215d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d5d8b03d5139d0433b7a0a6c82c751c0d4055859e13a8cabaf936fb41eb89f885f448de1b96fe651e6842d8b439e5215d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2016_188", "Checksum": "fee33fbfcd337ad04320e9b6920f272b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2016 188"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 29.05.2017 III 2016 188\nRegeste:\nÖffentliches Beschaffungsrecht (Ausschluss Variante; Zuschlagserteilung) | Öffentliches Beschaffungsrecht\n\n 16\ngrund des \"Meccano\" (Vi-act. A-5 und A-6), ohne dies weiter zu erläutern. Aus\nden Unterlagen muss geschlossen werden, dass unter dem Meccano die Tatsache zu verstehen ist, dass die Unternehmervariante nicht einen 2-Schicht-Filter\nofferiert. Die Ausschreibungsunterlagen halten dazu fest (Ziffer 5.2 Konzept\nE.________):\nDie PAK-Stufe mit Dosierung vor einem Filter besteht aus folgenden Komponenten:\n- Einrichtung für Anlieferung, Lagerung und Dosierung Kohle und Fällmittel\n\n- Reaktionsbecken\n\n- 2-Schicht-Filter\n\n(…)\n\nVerfahrensbeschrieb:\n\nDas nachgeklärte Abwasser der bestehenden Anlage wird über ein neues Pumpwerk soweit hochgefördert, dass es in freiem Gefälle durch die Neuanlagen in den\nbestehenden Ablaufkanal in den Zürichsee fliessen kann.\n- In die Adsorptionsreaktoren werden neben der Pulveraktivkohle auch Fällmittel\nund allenfalls Flockmittel dosiert.\n- Der Ablauf der Adsorptionsreaktoren wird direkt in der Filtrationsstufe filtriert.\n\n- Das Schlammwasser der Filtration wird in den Zulauf der Biologie oder alternativ in den ARA-Zulauf geleitet.\n- Die Reaktionsbecken werden 2-strassig ausgelegt, für die Abwasserfiltration\nsind min. 4 Einheiten vorgesehen.\n\nUnd unter Ziffer 5.6, Randbedingungen Auslegung Filtration wird weiter ausgeführt:\nVom System her sind alle für die projektierte EMV-Stufe geeigneten Systeme von\nAbwasserfiltrationen möglich (Raumfilter). Es soll ein verlässliches System genügender Grösse erstellt werden, welches eine gute Qualität des gereinigten Abwassers gewährleistet. Da aktuell erst wenige Erfahrungen mit der PAK-Direkt-\ndosierung auf den Filter bestehen, ist aus Sicherheitsüberlegungen heraus ein\n2-Schichtfilter zu offerieren.\n\nDie Filtration muss wintertauglich sein. Es ist eine offene Bauweise angedacht. Bei\nBedarf soll sie überdacht werden können. Auch bei einer offenen Bauweise müssen Massnahmen gegen die Sonneneinstrahlung ergriffen werden (Algenbildung).\nDie Filtration ist modular auszulegen, so dass einzelne Teile der Filtration stillgelegt werden können. Bei Ausserbetriebnahme eines Teils der Filtration sollen die\nAblaufwerte bei Trockenwetter trotzdem eingehalten werden können.\nDie relevanten Aggregatgruppen sind redundant auszulegen, so dass auch bei\nAusfall eines Aggregats die Reinigungsleistung gewährleistet bleibt.\nAuslegung und Layout der Filtration sind dem Unternehmer freigestellt.\n\nDie EMV-Stufe der E.________ wird so konzipiert, dass wenn der gewünschte Erfolg des Verfahrens „Direktdosierung der PAK vor den Filter\" nicht eintritt, zu einem\n\n17\nspäteren Zeitpunkt die EMV-Stufe mit Sedimentationsbecken ergänzt werden\nkann.\nDas Filtrationsgebäude soll unter anderem durch einen unterirdischen Werkleitungskanal vom Installationsraume aus erschlossen werden.\nInstallationen von Aggregaten und Maschinen sind so zu planen, dass unter Betriebsbedingungen ein Ausbauen erfolgen kann, ohne dass Becken entleert, bzw.\nZuläufe unterbrochen werden müssen.\nAls Standort für die Filtration ist das Gelände östlich der bestehenden Nachklärbecken vorgegeben. Anforderungen an Material / Korrosionsschutz sind im Anhang\ndefiniert.\n\nDa kein nachvollziehbar begründeter Ausschluss der Unternehmervariante erfolgt ist und auch das Sitzungsprotokoll keinen Aufschluss bietet, steht nicht\nzweifelsfrei fest, welche Anforderung die Unternehmervariante nicht erfüllt, so\ndass keine Gleichwertigkeit vorliegt. Am Offensichtlichsten ist immerhin die Tatsache, dass es sich bei der Unternehmervariante nicht um einen 2-Schicht-Filter\nhandelt. Dies muss auch aus der Stellungnahme vom 22. Oktober 2016 geschlossen werden (Vi-act. A-8). Ausführungen zu den weiteren Randbedingungen erschliessen sich dem Gericht nicht.\n\n6.4.4 Auch die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass sie mit der Unternehmervariante keinen 2-Schicht-Filter gemäss Konzept offeriert hat. Sie ist jedoch\nüberzeugt, dass das Erfordernis der Gleichwertigkeit erfüllt ist. Die Frage der\nGleichwertigkeit stellt sich jedoch nur dann, wenn der 2-Schicht-Filter aufgrund\nder Submissionsunterlagen nicht eindeutig eine zwingende Anforderung darstellt.\nDies ist indes zu verneinen. Es sind ausdrücklich alle geeigneten Systeme von\nRaumfiltern möglich, solange eine gute Qualität des gereinigten Abwassers gewährleistet ist. Aus Sicherheitsüberlegungen, weil aktuell erst wenig Erfahrungen\nmit der PAK-Direktdosierung auf den Filter bestehen (offenbar weltweit gar keine\ngrosstechnische Anlage besteht, Vi-act. A-8), werden jedoch Offerten von 2-\nSchichtfiltern erwartet. Diese Formulierung, insbesondere auch aufgrund des\nVerweises auf die allgemein fehlende Erfahrung, zeugt von einer gewissen Offenheit Varianten gegenüber. Kompromisse in der Reinigungsqualität werden\nnicht akzeptiert, auch erscheint die Risikobereitschaft der Vergabestelle als beschränkt. Die Randbedingung signalisiert den Anbietern aber auch, dass bei entsprechendem Nachweis die Bereitschaft besteht, irgendeine Form einer Abwasserfiltration zu beschaffen. Zusammengefasst darf ein Anbieter erwarten, dass er\nauch mit einem Nicht-2-Schicht-Filter zum Nachweis zu gelassen wird.\n\n"}