Eventualitäten gerecht zu werden auf maximal Fr. 3‘500.-- festzulegen. Die im „Fakturavorschlag“ von Rechtsanwalt Dr.iur. B.________ ab 2. Juni 2016 geltend gemachten über 60 Arbeitsstunden à Fr. 280.-- können (einmal abgesehen von Erwägung 3.3.5) auch noch aus den folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden. Zum einen musste Rechtsanwalt Dr.iur B.________ bei pflichtgemässer