3.3.2 Nachdem sich der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juli 2016 bei der C.________ nach einer „rechtsmittelfähigen Verfügung über die Fürsorge seit Gesuchseinreichung bzgl. A.________“ erkundigt hatte (Eingang am 22. Juli 2016), ist die gleichentags unterlassene Zustellung der bereits am 19. Juli 2016 gefällten Unterstützungsbeschlüsse grundsätzlich als