1. Die Beschwerdeführer beantragen vor Gericht, dass die beiden Verfahren III 2016 168 und III 2016 186 zu vereinigen seien. Diesem Begehren ist stattzugeben, zumal auch das Sicherheitsdepartement in seiner Vernehmlassung vom 3. Oktober 2016 für den Regierungsrat einen analogen Antrag gestellt hat.