Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 bestätigte der Rechtsvertreter des Ehepaars, dass ihm zwischenzeitlich von der Gemeinde die Beschlüsse der C.________ vom 19. Juli 2016 zugestellt wurden. Zudem reichte er einen Fakturavorschlag für seine Honorarforderung ein. In der Folge gingen beim Gericht weitere Stellungnahmen ein:  am 25. Oktober 2016 eine Eingabe des Sicherheitsdepartements vom 24. Oktober 2016;  am 2. November 2016 eine Eingabe des Vertretungsbeistandes der Beschwerdeführer vom 31. Oktober 2016;