_ ein, wonach sinngemäss ihm bislang keine Verfügung der Fürsorgebehörde hinsichtlich der Unterstützungsleistungen für das Ehepaar G.________ zugegangen sei, weshalb er beabsichtige, Rechtsverzögerungsbeschwerde zu erheben (Dossier VB 187/2016, erstinstanzl. Akten, act. N). Am 3. August 2016 reichte Rechtsanwalt Dr.iur. B.________ für das Ehepaar G.________ beim Regierungsrat eine Rechtsverweigerungsbeschwerde ein mit den Hauptbegehren, dass der Regierungsrat die Unterstützungsleistungen für das Ehepaar zu ermitteln und zu gewähren habe und zudem dem Ehepaar der Unterzeichnende als unentgeltlicher Rechtsvertreter beizugeben sei.