D. Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 an die C.________ beantragte Rechtsanwalt Dr.iur. B.________ u.a., dass für die Ehegatten G.________ je ein monatlicher Betrag zur freien Verfügung von mindestens Fr. 500.-- zu gewähren sei. Zudem beantragte er, es sei ein Vermögensfreibetrag von Fr. 8‘000.-- dem Ehepaar zur freien Verfügung zu überlassen. Sodann drohte er an, „dass ich eine Rechts- verweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde zu Beginn des Monats Au- 2 gust 2016 erheben werde, sollte mir zu jenem Zeitpunkt keine rechtsmittelfähige Verfügung über die Fürsorge seit Gesuchseinreichung bzgl. A.___