Zudem wurden in der Dispositiv-Ziffer 3 dieser Beschlüsse die monatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis zum 30. September 2016 beziffert mit dem Hinweis, wonach sinngemäss über die Leistungen für den Zeitraum ab 1. Oktober 2016 nach der Abwicklung des (bereits früher thematisierten) Garagenverkaufs befunden werde. Diese Beschlüsse wurden dem von der KESB für das Ehepaar eingesetzten Beistand zugestellt mit dem Vermerk „3-fach inkl. Kopie für Mandant und seinen Anwalt“ (bzw. für die Mandantin und ihren Anwalt).