C. Mit Beschlüssen Nr. 2016-0022 und 2016-0023 vom 19. Juli 2016 hat die C.________ dem Ehepaar G.________ für den Zeitraum vom 9. Dezember 2014 bis zum 30. September 2016 wirtschaftliche Sozialhilfe gewährt (unter Verrechnung der bereits geleisteten Zahlungen, siehe Dispositiv-Ziffer 1 der genannten Beschlüsse). Zudem wurden in der Dispositiv-Ziffer 3 dieser Beschlüsse die monatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis zum 30. September 2016 beziffert mit dem Hinweis, wonach sinngemäss über die Leistungen für den Zeitraum ab 1. Oktober 2016 nach der Abwicklung des (bereits früher thematisierten) Garagenverkaufs befunden werde.