Die Beschlüsse der C.________ vom 23. September 2015 und vom 16. Dezember 2015 sowie der RRB Nr. 1161/2015 vom 1. Dezember 2015 werden aufgehoben. Die Sache wird an die C.________ zurückgewiesen, damit sie im Sinne der Erwägungen die Unterstützungsleistungen für die Beschwerdeführer ermitteln und gewähren sowie die Ausstände beim Alters- und Pflegeheim F.________ begleichen kann.