4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, erhoben werden (Art. 42 und 82ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG, SR 173.110). 5. Zustellung an: - den Vertreter der Beschwerdeführer (2/R) - den Rechtsvertreter des Beschwerdegegners (2/R) - den Bezirksrat L.________ (R) - den Regierungsrat des Kantons Schwyz - das Sicherheitsdepartement, Rechts- und Beschwerdedienst - und das kantonale Amt für Raumentwicklung. Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: