Nicht nachvollziehbar ist, weswegen der Umstand, dass die Traufhöhe des Risaliten auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes auf KTN D.________ auf dem Plan 069-011-3 vom 12.5.2015 (Ostfassade) wohl um ca. 40 cm zu tief eingezeichnet ist (vgl. Bf-act. 11 und 12), die Beurteilung der Denkmalpflege in Frage stellen sollte, dass sich der geringfügige Anbau gut in die Situation einfüge und daher keinen negativen Einfluss auf den Umgebungsschutz des Hauses R.________ habe (vgl. Erw. 6.2 hiervor).