11 6.3 Der Regierungsrat hielt im RRB Nr. 684/2016 vom 17. August 2016 (S. 5 Ziff. 3.5.3 ff.) dazu u.a. fest, dass sich im vorliegenden Fall auch die Ansicht vertreten liesse, mit einem bündigen Anbau mit den Fassadenfluchten der Ostund Südfassade des Hauptgebäudes auf KTN D.________ könnte eine noch bessere Lösung erzielt werden.