Die Beschwerdeführer verweisen überdies auf das Ortsbildinventar von 1985, worin die schachbrettartige Anordnung der zwölf kubischen Bauten mit Abständen von ca. 5 m im Quartier Nord- / Eisenbahn- / K.________ als interessante und typische Bauweise beschrieben und die klare, symmetrische Fassadengliederung mit Massivsockel und Holzschindelbauweise sowie die als Parkgasse und als Sitzplätze dienenden Zwischenräume gewürdigt werden. In den Erhaltungszielen wird eine Rücksichtnahme auf die Aussengliederung verlangt und dass die Kuben nicht durch unmässige Anbauten zerstört oder weiter aufgestockt werden (Bf-act. 7 S. 169, Beschwerde vom 13.9.2016 S. 3f. Ziff. 2.14).