5.2 Dieser Ansicht pflichtete der Regierungsrat im RRB Nr. 684/2016 vom 17. August 2016 (S. 4 Ziff. 3.4) bei. Er wies darauf hin, dass die Fläche des geplanten Anbaus lediglich 2.11 m x 3.17 m (6.69 m2) ausmache und die Höhe (bis zum oberen Abschluss des Balkons) rund 6.80 m betrage, wobei der Anbau im 1. Obergeschoss und im 2. Obergeschoss als Balkon genutzt werde (vgl. Pläne 069-010-3 und 069-011-3 vom 12.5.2015). An der Stelle des geplanten 7 Anbaus befinde sich bereits bisher ein kleiner Schuppen.