O. S. 49). Ob bei baulichen Vorkehren an einer Baute von einem Wiederaufbau ausgegangen werden muss, oder ob es sich dabei um Änderungen eines Bauwerkes (innerer Umbau oder äusserer An- und Ausbau) handelt, hängt von der Intensität dieser baulichen Vorkehren ab. Nach allgemeinem Sprachgebrauch setzen Änderungen wie auch der Um- und Ausbau voraus, dass das bestehende Gebäude im Wesentlichen erhalten bleibt. Abzustellen ist in erster Linie auf das Verhältnis zwischen alten, bestehenden 5 und neu errichteten Gebäudeteilen (Gisler, a.a.