F. Mit Schreiben vom 16. September 2016 verzichtete das Amt für Raumentwicklung (ARE) auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Der Bezirksrat ersuchte am 19. September 2016 um Abweisung der Beschwerde. Das instruierende Sicherheitsdepartement beantragte am 30. September 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. Der Beschwerdegegner liess mit Beschwerdeantwort vom 12. Dezember 2016 beantragen, die Beschwerde sei abzuweisen und der Baubewilligungsbeschluss zu bestätigen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Am 18. Februar 2016 liess die Beschwerdeführerin Verzicht auf eine Verhandlung erklären.