2 E. Dagegen liess A.________ fristgerecht am 14. September 2016 (Datum Postaufgabe) Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen und folgende Anträge stellen: 1. Die Parteien seien zur Verhandlung aufzubieten. 2. Der Beschluss Nr. 684/2016 vom 17.08.2016 sei zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 3. Der Kostenvorschuss sei der Einsprecherin/Beschwerdeführerin zurück zu erstatten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.