5. Zustellung an: - die Vertreterin der Beschwerdeführerin (2/R) - die Vertreterin des Beschwerdegegners (2/R) - die Vorinstanz (EB) - und das Departement des Innern (z.K.). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Die a.o. Gerichtsschreiberin: