Nicht zu hören ist sodann der Einwand in der Beschwerdeschrift (S. 9), dass drei Wochenenden beim nicht obhutsberechtigten Elternteil "für E.________ keine gute Lösung" sei, da dies "ihn innerlich zerreissen" würde, weil er sinngemäss kaum Chancen hätte, ein soziales Netz am Schulstandort aufzubauen. Dieser Einwand übersieht, dass der Aufbau eines sozialen Netzes auch während der Schulwochen erfolgt und überdies an einem Wochenende pro Monat (am Schulstandort) gepflegt werden kann.