2.2.6 Anzufügen ist, dass auch die von einer Delegation der Vorinstanz (2 Fachfrauen) durchgeführte Befragung des Kindes (vom 5.4.2016) ergab, dass E.________ zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung pflegt. Sodann hielt die protokollführende Fachperson als Eindruck dieser Kindesanhörung u.a. fest: (…) Dass die zwei Beziehungen von unterschiedlicher Qualität sind, ist schon aufgrund der unterschiedlichen Rollen von Vater und Mutter nicht verwunderlich. E.________ teilt mit beiden Elternteilen andere Interessen und Erfahrungen. Mit diesen zwei unterschiedlichen Erfahrungs- und Lebenswelten kann er, gerade aufgrund seiner Reife, jedoch sehr gut umgehen.