2.3, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen). Anders verhalte es sich hingegen, wenn vor dem geplanten Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes eine alternierende Obhut des Kindes zwischen den Eltern Anwendung fand. Dazu hat das Bundesgericht im erwähnten Präjudiz u.a. was folgt erwogen (siehe die nachfolgenden Erwägungen).