am Nachmittag schulfrei hat und nicht durch eine Freizeitaktivität (bspw. Fussball) blockiert ist, in den ungeraden Kalenderwochen am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr;  während sechs Wochen Ferien pro Kalenderjahr, die Ferienwünsche sind drei Monate im Voraus schriftlich anzukündigen;  in jedem geraden Kalenderjahr von Karfreitag um 10.00 Uhr bis Ostermontag um 18.00 Uhr und in jedem ungeraden Kalenderjahr jeweils von Pfingstsamstag um 10.00 Uhr bis Pfingstmontag um 18.00 Uhr und am 31.12. um 10.00 Uhr bis 2.1. um 18.00 Uhr;