Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Aufteilung der Betreuung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensverhältnisse der beiden Eltern im Zeitpunkt der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes vereinbart werde. Dieser Vertrag wurde von der damaligen Vormundschaftsbehörde L.____ SZ am 29. Juni 2012 genehmigt.