Der Regierungsrat wird diese Frage im Rahmen der Rückweisung insbesondere unter Berücksichtigung des Strassentyps der Erschliessungsstrasse sowie der Strassenverhältnisse und des -verlaufs abschliessend zu beurteilen haben. Bei der näheren Begründung allfälliger Zweifel an der Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit hinsichtlich einzelner Parkplätze werden auch der Vorplatz sowie dessen Grösse vor den Garagenplätzen sowie die Rügen der Beschwerdeführer (im vorliegenden Verfahren) zu berücksichtigen sein, wonach es u.a. keine Rolle spiele, ob die Parkplätze Nr. 3 und 4 in die Tiefe versetzt sind oder unmittelbar nördlich an die Parkplätze Nr. 1 und 2 angrenzen würden, und dass