Gemäss Art. 75 Abs. 1 lit. d BauR sind mit dem Baugesuch u.a. Schnitt- und Fassadenpläne im Masstab 1:100 oder 1:50 mit den bestehenden und neuen Terrainlinien mit Höhenkoten, den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Höhenfixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau einzureichen. 8.3 Die aktenkundigen Planunterlagen (namentlich Schnitte und Fassaden vom 8.5.2015, Plan Nr. R-117-07) weisen verschiedene Höhenangaben (Koten, Gebäudehöhen) aus. Der Nullpunkt (427.69 m.ü.M.) entspricht der von der Gemeinde als massgebendes gewachsenes Terrain festgelegten Höhenkoten in der ausgemittelten Strassenachse in der Mitte der jeweiligen Bauparzellen.