8.1 Der Regierungsrat hat die Frage, ob das Bauprojekt die zulässige Gebäudehöhe einhält, offen gelassen, weil die Ausnützungsziffer als überschritten beurteilt wurde. Allerdings hat er festgehalten, dass ein Baugesuch u.a. Schnitt- und Fassadenpläne mit den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen enthalten müsse, die Baupläne des vorliegenden Bauprojektes diese Vorgabe jedoch nicht erfüllen würden und deshalb mangelhaft seien. Zunächst werde die Gebäudeund Firsthöhe nicht − wie erforderlich − für jede Fassade, sondern lediglich bei einem Schnitt (S/01) ausgewiesen.