Die Bauherrschaft hat im Schnittplan S/01 (vgl. Plan Nr. R-117-07 „Schnitte und Fassaden“ im Massstab 1:100 vom 8.5.2015) die Projektionslinie zwischen der zulässigen Gebäude- (8m) und Firsthöhe (10m) eingezeichnet. Das Attikageschoss schneidet diese Linien nicht und hält somit die Voraussetzungen gemäss Art. 27 Abs. 3 lit. c BauR ein, soweit bei diesem Plan von den richtigen Höhenbemessungen ausgegangen wurde (was bei der Gebäudehöhe näher zu prüfen ist).