7.5.1 Im VGE III 2010 115+118 vom 18. November 2010 war zu prüfen, ob ein Attikageschoss als Vollgeschoss gilt oder nicht. In diesem Zusammenhang hielt das Verwaltungsgericht fest (Erw. 6.2), dass § 60 Abs. 3 lit. c PBG einzig regelt, unter welchen Bedingungen ein Attikageschoss und eine Dachbrüstung bei der Berechnung der Gebäudehöhe nicht zu berücksichtigen sind. Es geht bei dieser Bestimmung hingegen nicht um die Qualifikation eines Geschosses als Voll- oder Dachgeschoss. Hierfür war einzig auf die betreffende Bestimmung des kommunalen BauR abzustellen.