Attikageschosse wurden in dieser Bestimmung nicht genannt, waren indes zweifelsohne bei den Dachgeschossen mit Flachdächern mitgemeint. Erwähnt wur- 15 den sie hingegen einerseits bei der Definition der Geschosszahl in Art. 30 Abs. 3 aBauR (gleichlautend wie Art. 31 Abs. 3 BauR) sowie anderseits insbesondere im Anhang mit Skizzen betreffend die Projektionslinien.