der Ausbau des Dachgeschosses (inkl. Vordächer), mit Flach-, Pult-, Bogendächern etc. muss sich innerhalb der direkten Projektionslinien von der max. zulässigen Firsthöhe (als erstem Fixpunkt) zur max. zulässigen Gebäudehöhe bei den Längsfassaden (als weiterem Fixpunkt), d.h. innerhalb des sich daraus ergebenden Gebäudekubusses einer entsprechenden Satteldachbaute bewegen, wobei diese Projektionslinien eine Neigung von max. 45° aufweisen dürfen; d) sowie die übrigen Bauvorschriften eingehalten werden.