14 Demnach müssten die in § 60 Abs. 3 lit. c PBG enthaltenen Voraussetzungen, welche ein Berücksichtigen des Attikageschosses bei der Gebäudehöhe ausschliessen, erfüllt sein, um die Geschossfläche des Attikageschosses von der anrechenbaren Bruttogeschossfläche auszunehmen.