10 Ergebnis eine abschliessende Beurteilung in dieser Frage unterbleiben kann. Selbst wenn der Umstand, dass der Regierungsrat die Parteien nicht eigens aufforderte, sich (noch einmal) zur Frage der Ausnützung zu äussern, eine Gehörsverletzung darstellen würde, müsste diese als nicht besonders gravierend taxiert werden und wäre sie durch das vorliegende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt worden.