Zu den Erschliessungs- und Parkierungsverhältnissen führte der Regierungsrat aus, dass die Beurteilung durch die Tiefbaukommission der Gemeinde O.________ nicht in allen Belangen nachvollziehbar sei. Zwar stehe es den Beschwerdegegnern (im regierungsrätlichen Verfahren) grundsätzlich frei, ob eine einzige Ein- und Ausfahrt oder − wie vorgesehen − mehrere Ein- und Ausfahrten für die erforderlichen Motorfahrzeugabstellplätze realisiert werden sollen. Die Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit müsse jedoch gewährleistet sein. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen sei vorliegend fraglich.