4. Der Regierungsrat hat sich im angefochtenen Entscheid unter anderem zur Gebäudehöhe geäussert und festgehalten, dass das Baugesuch u.a. Schnittund Fassadenpläne mit den massgebenden Gebäude- und Firsthöhen enthalten müsse. Diese Vorgabe würden die Baupläne nicht erfüllen; diese seien daher mangelhaft. Die Beschwerdegegner (vorliegend Beschwerdeführer) müssten den festgestellten Mangel bei einem allfälligen Nachfolgeprojekt beheben und korrekt vermasste Baugesuchsunterlagen einreichen (Erw.