2.2.3 Das schutzwürdige Interesse einer Gemeinde, welche sich in einem bestimmten Sachbereich auf ihre Autonomie beruft, die als "institutionelle Garantie staatsrechtlich-föderativen Zuschnitts" verstanden wird (Kägi-Diener, St. Galler Kommentar zu Art. 50 BV N 15), liegt im Interesse an der Feststellung begründet, dass sie im fraglichen Bereich effektiv über die geltend gemachte Autonomie verfügt bzw. dass sie in ihrer Autonomie verletzt wurde. Es genügt, dass sie durch den angefochtenen Erlass in ihrer Stellung als Hoheitsträger berührt ist (Bundesgerichtsurteil 1C_66/2010 vom 6.9.2010 Erw. 1.2).