D. Gestützt auf den Gesamtentscheid des ARE vom 4. August 2015 wies der Gemeinderat O.________ am 13. August 2015 die Einsprache ab und erteilte die Bewilligung für den Neubau eines Fünffamilienhauses mit angebauten Nebenbauten unter Auflagen und Bedingungen (RR-act. II/03). 2 E. Gegen diese Baubewilligung erhoben B.________ sowie weitere Mitbeteiligte am 11. September 2015 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz mit dem Antrag auf Aufhebung der Baubewilligung.