B. Am 8. Mai 2015 (Posteingang am 11.5.2015) reichten U.________ erneut ein Baugesuch für den Neubau eines Fünffamilienhauses mit angebauten Nebenbauten auf KTN J.________ O.________ ein (dasselbe Projekt mit minimalen Änderungen/Anpassungen; vgl. Vollständigkeitsprüfung der Gemeinde vom 12.5.2015, RR-act. II/03; L.________). Dagegen erhoben B.________ sowie weitere Mitbeteiligte am 5. Juni 2015 Einsprache. C. Mit Schreiben vom 10. Juli 2015 gewährte das ARE U.________ das rechtliche Gehör und verlangte weitere Unterlagen zur Kanalisation und zur Luft- Wärmepumpe, welche von letzteren am 16. Juli 2015 eingereicht wurden (RRact. II/03).