2. Die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) werden auf Fr. 800.-- festgelegt und der Gemeinde D.________ auferlegt, welche diesen Betrag innert 30 Tagen seit Zustellung auf das Postkonto Nr. 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts zu bezahlen hat. Der von den Beschwerdeführern bezahlte Kostenvorschuss von Fr. 800.-- wird ihrem Rechtsvertreter aus der Gerichtskasse zurückerstattet. 3. Den Beschwerdeführern wird zulasten der Gemeinde D.________ eine Parteientschädigung von Fr. 1'800.-- (inkl. MwSt, Spesen und Barauslagen) gesprochen.