5.2.3 Indem die Vorinstanz die Hinweise nicht weiter abgeklärt hat, hat sie gegen den Untersuchungsgrundsatz verstossen und das Gesuch gestützt auf eine mangelhafte Sachverhaltsabklärung abgelehnt. Ungenügende Integration ist sehr wohl ein Grund, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Um zu diesem Schluss zu kommen, hat die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen soweit abzuklären, dass Zweifel am Sachverhalt ausgeräumt werden können.