Zum Schluss mangelhafter Integration kommt die Vorinstanz damit indirekt über den Hinweis, als Referenzpersonen würden nur berufliche Kontaktpersonen genannt und bei den im Rahmen des Einbürgerungsgespräches angetroffenen Sprachfähigkeiten sei anzunehmen, es werde kaum viel Deutsch gesprochen, ergo bestehe kaum Kontakt zur einheimischen Bevölkerung. Nach Eröffnung dieser Erwägung sowie der beabsichtigten Ablehnung des Gesuches gegenüber den Beschwerdeführern haben diese das Sprachproblem mit Nervosität begründet und erklärt, gemeint zu haben, Referenzpersonen würden stets aus dem beruflichen Umfeld stammen. Man könne sehr wohl auch andere Personen bezeichnen.