5.2.1 Nach Einreichung des Einbürgerungsgesuches durch die Beschwerdeführer hat die Vorinstanz das Gesuch formell geprüft, beim Departement des Innern einen VOSTRA-Auszug einverlangt (vollautomatisiertes Strafregister; beide sind nicht verzeichnet, Vi-act. 21), es wurde die Erfassung im "Infostar" veranlasst (Viact. 20), von den angegebenen Auskunftspersonen wurden schriftliche Auskünfte eingeholt (Vi-act. 13, 14, 16), das Gesuch wurde im Amtsblatt publiziert (Vi-act.