4.6 Mit Schreiben vom 31. Mai 2016 zeigten die Beschwerdeführer der Vorinstanz an, dass sie mit dem ablehnenden Einbürgerungsentscheid nicht einverstanden seien. Sie ersuchten deshalb um den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Gleichzeitig teilten sie der Vorinstanz mit, dass sie sich neu bei Vereinen angemeldet haben (Bf-Ziff. 1 beim Herren Turnverein und Bf-Ziff. 2 beim Samariterverein; Vi-act. 2 = Bf-act. 4).