vor der Behörde vorsprechen zu dürfen. Die anwesende Gemeinderätin teilte im Anschluss mit, dass das Schreiben des Sohnes vom 22. Mai 2016 an der nächsten Sitzung der Einbürgerungsbehörde vorgelegt würde. Die Behörde werde dann entscheiden, ob sie von ihrem Entscheid abweichen oder an diesem festhalten werde (Vi-act. 4).