In Bezug auf die Deutschkenntnisse der Beschwerdeführer hielt er fest, dass diese wohl nicht genügten, um ausführlich die Relativitätstheorie zu erklären, sie reichten aber allemal für einen Schwatz mit der Nachbarin oder für Witzeleien mit den Arbeitskollegen. Dass die Beschwerdeführer ihre Deutschkenntnisse der Einbürgerungsbehörde während des Gesprächs nicht genügend vermitteln konnten, hänge mit der bestandenen grossen Nervosität der Beschwerdeführer zusammen. Sodann gelte es in Bezug auf die fehlende soziale Integration zu differenzieren zwischen der privaten Sphäre und der öffentlichen "institutionalisierten" Sphäre.