4.2.2 Das Einbürgerungsgespräch wurde anhand folgender Kriterien bewertet: "Interesse an der Einbürgerung erkennbar", "Integration erkennbar", "Allgemeine 13 Fragen und Fragen zur Geographie" und "Kenntnisse des schweizerischen Staatswesens / der politischen Rechte". Mit Ausnahme des Kriteriums "Integration erkennbar" wurden bei beiden Beschwerdeführern alle Kriterien als erfüllt beurteilt. In der Gesamtbeurteilung fiel bei der Beschwerdeführerin der Entscheid mit 4 zu 1 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und beim Beschwerdeführer mit 4 zu 3 Stimmen dennoch negativ aus (Vi-act. 8 S. 7 und Vi-act. 9 S. 6).